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Die Festung wackelt

... das BVerfG scheint jedenfalls die tschechische Regierung darauf einzustimmen, dass der dortige Gesetzgeber, ebenso übrigens wie der Bundesgesetzgeber, ein Gesetz wird verabschieden müssen, um diejenigen zu rehabilitieren und ihnen Restitutionsansprüche zu eröffnen, die unschuldig aus rassischen Gründen (Polen, Tschechoslowakei) oder wegen ihres sozialen Status (SBZ) politisch verfolgt worden sind.

In diesem Zusammenhang fällt auf, dass die FDP, die Jahre lang litaneiartig erklärt hat, dass Gesetzgebungsinitiativen für die SBZ-Verfolgten im Rahmen der Boden- und Industriereform im Hinblick auf die politischen Verhältnisse keinen Sinn machen, jetzt plötzlich eine Regelung analog der Mauergrundstücksopfer in den Bundestag einbringen will. Möglicherweise hat das BVerfG die Bundesregierung anlässlich eines am 07.11.2007 erfolgten Treffens die Bundesregierung davon überzeugt, dass eine gesetzgeberische Initiative notwendig ist. In der Pressemitteilung heißt es:

"Auf Einladung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres h.c. Hans-Jürgen Papier, besucht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit dem Bundeskabinett am 7. November 2007 das Bundesverfassungsgericht.

Der Besuch setzt die bereits seit Jahren zwischen beiden Verfassungsorganen gepflegte Tradition regelmäßiger Treffen fort. Erstmals findet die Begegnung am Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe statt."

Am darauf folgenden 08.11.2007 hat die Bundeskanzlerin eine Konferenz der ostdeutschen Ministerpräsidenten einberufen. Am Ende dieses Tages hat - wie der Deutschlandfunk berichtet hat - der für den Aufbau Ost zuständige Bundesminister Tiefensee erklärt, die ostdeutschen Bundesländer würden sich damit abfinden müssen, noch Jahre lang nicht wirtschaftlich selbstständig wirtschaften zu können. Ein Mandant hat sich an das Bundeskanzleramt, das Bundesverfassungsgericht und an den Sender Phoenix gewandt und wollte wissen, ob anlässlich des Termins am 07.11.2007 auch über Restitutionsfragen gesprochen worden sei. Er erhielt nur vom Bundeskanzleramt eine völlig nichts sagende Antwort in dem Sinne, dass es sich lediglich um eine Routinebesprechung gehandelt habe. Warum musste zu einer solchen Routinebesprechung das gesamte Bundeskabinett oder doch immerhin eine hochrangige Delegation unter Führung der Bundeskanzlerin eigens nach Karlsruhe anreisen, was niemals zuvor der Fall war? Und es hat doch den Anschein, als sei dies kurzfristig geschehen. Eine solche Pressemitteilung wie die oben zitierte findet sich jedenfalls in keiner Veröffentlichung seit 1998. Offenbar kommt es sonst niemals zu offiziellen Treffen zwischen Bundesregierung und BVerfG. Also scheint ein Thema von hoher Brisanz auf der Tagesordnung gestanden zu haben.

Ebenfalls am 08.11.2007 traf - direkt im Anschluss an den am Vortrag erfolgten Besuch des Bundeskabinetts - eine hochrangige Delegation des tschechischen Verfassungsgerichts beim BVerfG ein und blieb dort gleich drei Tage. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung:

"In der Zeit vom 8. bis 10. November 2007 besucht eine Delegation des Verfassungsgerichts der tschechischen Republik das Bundes-verfassungsgericht. Teilnehmer der Delegation sind:

  • Präsident des Verfassungsgerichts Dr. Pavel Rychetský

  • Richterin des Verfassungsgerichts Dr. Vlasta Formánková

  • Richter des Verfassungsgerichts Dr. Jiri Mucha

  • Generalsekretär des Verfassungsgerichts Dr. Václav Mezrický

  • Leiter der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten Dr. Vlastimil Göttinger

Teilnehmen wird ferner der Generalkonsul der Tschechischen Republik, Herr Karel Boruvka.

Zusammen mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und weiteren Richtern und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts finden Fachgespräche zu folgenden Themen statt:

  • Verfassungsbeschwerde als Instrument der in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte und -freiheiten

  • Interaktion zwischen Legislative und Judikative (Hervorhebung durch mich)."

Der hervorgehobene Satz lässt durchaus die Schlussfolgerung zu, dass Gerichte ohne eindeutige Gesetzesgrundlage Bürgern selbst dann keine staatlichen Leistungen zusprechen dürfen, wenn hierauf nach Völkerrecht ein Anspruch besteht, die Judikative also sich nicht in gesetzesfreiem Raum bewegen kann. In diesem Sinne hat sich das Bundesministerium der Finanzen geäußert, als ich für einen Mandanten jüdischen Glaubens, dessen großväterliche Firma durch Nazi-Deutschland konfisziert und anschließend arisiert worden ist, auf völkerrechtlicher Grundlage Schadensersatzansprüche geltend gemacht habe.

Zu dem Besuch der Delegation des tschechischen Verfassungsgerichts muss man wissen, dass seit mehr als einem Jahr für zahlreiche Sudetendeutsche Beschwerden beim EGMR von mir anhängig gemacht worden sind. Hier ist die Rechtslage eindeutiger als in Deutschland und vergleichbar mit derjenigen in Polen; denn hier steht fest, dass es kein Gesetz gibt, welchem zu Folge die Sudetendeutschen gegen die Tschechische Republik Restitutionsansprüche durchsetzen können. Neben der Verletzung der Eigentumsgarantie habe ich deshalb die Verletzung von Art. 13 EMRK gerügt. Berichterstatterin ist wahrscheinlich die der zuständigen Fünften Sektion zugeordnete Richterin Jaeger, weiland beim BVerfG tätig. Pressemitteilungen über den Verlauf der Gespräche gibt es auch hier nicht.

Was meine für die Preußische Treuhand und andere heimatvertriebene Ostdeutsche anbelangten Beschwerde anbelangt, verlangt Polen seit geraumer Zeit für den Fall, dass der EGMR eine Restitutionspflicht Polens annehmen sollte - was vor Kurzem noch für undenkbar gehalten worden ist -, von der Bundesrepublik Deutschland, dass diese dann die Restitutionsansprüche durch Entschädigung ihrer Bürger abwenden müsse - was völkerrechtlich aber nicht möglich ist und daher auch von Deutschland beharrlich abgelehnt wird.

Es bewegt sich also etwas, und es hat den Anschein, als ob zumindest die Tschechische Republik wegen dieses Problems den intensiven Kontakt zum BVerfG sucht.

Quelle:
Dr. Thomas Gertner, Rechtsanwalt, Römerstr. 21, D-56130 Bad Ems (Germany)



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